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Düsseldorfer Altstadt: Auf Polizisten zugehalten - Bewährungsstrafe

Stern 

Das Düsseldorfer Amtsgericht hat das Verhalten eines Mannes geahndet. Er hatte mit seinem SUV in der Düsseldorfer Altstadt auf Polizisten zugehalten, die ihn kontrollieren wollten.

Weil er mit seinem SUV auf Polizisten zugehalten hat, die ihn kontrollieren wollten, ist ein 31-Jähriger aus Bergheim per Strafbefehl zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht verhängte die Strafe in Abwesenheit des Angeklagten wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Verkehrsgefährdung und gefährlicher Körperverletzung. 

Am 8. August 2020 hatte der 31-Jährige in der Düsseldorfer Altstadt den Angaben zufolge eine Polizeikontrolle missachtet, auf die Beamten zugehalten und war weitergefahren. Laut Anklage hatte der Bergheimer in der Altstadt mehrere Polizisten und Passanten gefährdet. Ein Polizist wurde vom Außenspiegel getroffen und verletzt. Der Mann war in eine Fußgängerzone gefahren und wurde von der Polizei mit vorgehaltener Waffe gestoppt. 

Einen Führerschein hatte der Sohn eines Unternehmers dabei nicht. Zwei Tage später soll der 31-Jährige von der Bergheimer Polizeiwache mit einem Auto weggefahren sein, wieder ohne Führerschein. Wiederum zwei Tage später soll er erneut am Steuer erwischt worden sein. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe im Vorfeld gestanden. 

Als Auflage muss er 6.000 Euro an eine Sozialeinrichtung zahlen. Die Abwesenheit seines Mandanten erklärte dessen Anwalt damit, dass der 31-Jährige derzeit in Argentinien arbeite und sonst in Dubai lebe.

Sein Mandant habe damals einen Überfall befürchtet, sagte der Anwalt. Er habe in der Tatnacht die Tageseinnahmen der Firma in Höhe von über 450.000 Euro unter dem Fahrersitz transportiert. Bei seiner Festnahme wurde das Geld von der Polizei sichergestellt und wie der Verteidiger sagte, erst nach mehr als zwei Jahren wieder freigegeben.

Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht die lange Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren und dass der 31-Jährige deswegen so lange keinen Führerschein erwerben durfte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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