Grasser-Prozess: Berufungsverfahren nach vier Jahren offen
Am 4. Dezember jährt sich das erstinstanzliche Urteil im Grasser-Prozess zum 4. Mal, einen Termin für das Berufungsverfahren beim Obersten Gerichtshof (OGH) gibt es noch immer nicht. Auf APA-Anfrage hieß es beim OGH, heuer werde es keine Verhandlung mehr geben. Seinerzeit wurde der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Er soll unter anderem das Verbrechen der Untreue begangen haben, was Grasser bestreitet.