Sicherungsverfahren: Urteil im Prozess um tödlichen Angriff in Psychiatrie
In einer Psychiatrie im Ammerland wird eine 88-Jährige leblos aufgefunden. Schnell gerät der Zimmernachbar unter Verdacht.
Ein Mann hat im Wahn seine Zimmernachbarin in einer Psychiatrie getötet und muss deshalb dauerhaft in einer Klinik untergebracht werden. Das Urteil wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit ist rechtskräftig, wie das Landgericht Oldenburg mitteilte. Das Sicherungsverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Nach Angaben des Gerichts ging der Mann Mitte Mai dieses Jahres in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) auf die 88-Jährige los. Der 40-Jährige leide an einer Schizophrenie und soll Stimmen gehört haben. In dem Zustand habe er versucht, der Frau das Genick zu brechen. Dann habe er ihr Mund und Nase zugehalten.
Rettungskräfte bemühten sich, die Frau zu reanimieren - ohne Erfolg. Die 88-Jährige starb laut Staatsanwaltschaft an den Folgen des Sauerstoffmangels. Gegen die Angestellten der Klinik wird nicht ermittelt. Die Polizei nahm den Deutschen kurz danach fest. Er ist seitdem in einer Psychiatrie mit besonderen Sicherheitsstandards untergebracht.