Wenn der Staatsanwalt den Angeklagten Informationen verkauft
Der Bundesgerichtshof verhandelt einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik einzigartigen Fall: Staatsanwalt Yashar G. soll Informationen an Drogenkriminelle verkauft haben, die er selbst anklagte. Damit soll er ermöglicht haben, dass sich fünf Verdächtige absetzen konnten.