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Bildung: Neuer Volksantrag: Eltern fordern erneut G9 für alle Klassen

Stern 

Ein Volksbegehren, das G9 auch für ältere Schüler bringen soll, lehnte das Innenministerium ab. Die Klage dagegen läuft noch. Nun erhöht eine Elterninitiative den Druck.

Mit einem neuen Volksantrag will eine Elterninitiative erreichen, dass alle Kinder an den Gymnasien in Baden-Württemberg in neun Jahren das Abitur machen können, wenn sie das wollen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf reichte die Initiative beim Landtag ein. Ziel der Eltern ist, dass auch ältere Schülerinnen und Schüler am Gymnasium so bald wie möglich zwischen G8 und einem um ein Jahr gestreckten Bildungsgang wählen können. "Die Eltern im Land fordern nach wie vor vehement eine Lösung für die laufenden G8-Klassen", sagte Marita Raschke, eine der Initiatorinnen.

Die grün-schwarze Koalition hatte sich darauf geeinigt, dass die Gymnasien im Land zum Schuljahr 2025/2026 wieder zu G9 zurückkehren sollen. Die Einführung ist aber schrittweise geplant, zum Start sollen nur die Klassen fünf und sechs umstellen. Ältere Schüler würden also nicht profitieren. 

Volksbegehren eingereicht

Die Eltern hatten für ihre Forderung bereits ein Volksbegehren eingereicht. Dem hatte das Innenministerium wegen verfassungsrechtlicher Bedenken eine Absage erteilt, eine Klage der Eltern dagegen ist noch beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Weil sich diese Klage hinziehe, habe man beschlossen, einen neuen Gesetzentwurf zu unterbreiten, teilte die Initiative "G9 jetzt!" mit.

Mit einem Volksantrag können Bürgerinnen und Bürger im Südwesten den Landtag zwingen, sich mit einem Thema zu befassen. Gegenstand des Antrags kann auch ein Gesetzentwurf sein. Für einen Volksantrag müssen die Initiatoren knapp 40.000 Unterschriften sammeln. 

Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Dafür müssen innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten gesammelt werden - das sind rund 770.000 Menschen. Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung.

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