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Höchstgericht urteilte: Keine Rente nach Unfall mit E-Scooter

Der Oberste Gerichtshof traf eine brisante Entscheidung für den Straßenverkehr, die am Freitag bekannt wurde: In Österreich gilt es nicht als Arbeitsunfall, wenn jemand mit einem E-Scooter zur Arbeit oder von dort nach Hause fährt und stürzt. Denn die elektrisch angetriebenen Roller sind laut Gesetz Trendsportgeräte und keine Verkehrsmittel. Der ÖAMTC leitet daraus ab, dass das auch auf Schulwegunfälle umzulegen sein werde.

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