Bundestag soll durch Grundgesetzänderung Bundesverfassungsgericht stärken
Durch eine Änderung des Grundgesetzes will der Bundestag am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht stärken und besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien absichern. In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern sowie deren Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre. Bisher könnte dies durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag geändert werden.
Abstimmen will der Bundestag zudem unter anderem über Steuerentlastungen zum Ausgleich der so genannten Kalten Progression und die Erhöhung des Kindergeldes, über die Verlängerung der Filmförderung. Darüber besteht Einigkeit zwischen SPD und Grünen sowie Union und FDP. Erstmals beraten wird zudem über die Verlängerung von insgesamt vier Auslandseinsätzen der Bundeswehr sowie einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Verlängerung der Mietpreisbremse und weitere Maßnahmen zum Schutz vor übermäßigen Mieterhöhungen.