Richterin hält Angeklagten für den Täter und spricht ihn dennoch frei
Ein Blumenhändler wird 1992 in seiner Hamburger Wohnung getötet. Fast 33 Jahre später steht für diese Tat ein Mann vor Gericht, denn Mord verjährt nicht. Doch die Richterin spricht ihn frei und betont, wie schwer sich die Kammer bis zur letzten Minute getan habe.