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Waldhäusl-Anklage nicht vom Weisungsrat gebilligt

Die Anklage im Prozess gegen den ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl wegen Amtsmissbrauchs ist wegen eines "Missverständnisses" ohne Billigung des Weisungsrats im Justizministerium zustandegekommen. Das geht aus dem neuen Weisungsbericht 2023 des Justizministeriums hervor. Waldhäusl war wegen der Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in eine angeblich ungeeignete Asylunterkunft angeklagt und letztlich freigesprochen worden.

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