Kriminalität: Tödlicher Streit im Treppenhaus: Vier Jahre Haft
Zwei junge Männer geraten in einer Wohnung in Berlin-Wilmersdorf in einen Streit. Sie beleidigen sich gegenseitig und bewerfen sich mit kleinen Schnapsflaschen. Dann kommt ein Messer ins Spiel.
Nach dem gewaltsamen Tod eines 24-Jährigen in einem Treppenhaus ist der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 25-Jährigen des Totschlags schuldig. Zwar habe das Opfer einen Streit provoziert und dabei ein Messer ins Spiel gebracht, doch der Angeklagte hätte sich wegen der starken Alkoholisierung des Bekannten der Situation entziehen können und müssen, hieß es im Urteil. Es liege allerdings ein minder schwerer Fall vor.
Der Angeklagte hielt sich am 23. Juni in der Wohnung des 24-Jährigen in Berlin-Wilmersdorf auf. Die beiden Männer, die sich bereits aus ihrer somalischen Heimat kannten, hätten mit zwei weiteren Bekannten Alkohol getrunken und seien dabei in Streit geraten, so das Gericht. Sie hätten sich zunächst beleidigt und mit kleinen Schnapsflaschen beworfen. Als der 24-Jährige ein Messer in der Hand hielt, habe der Angeklagte die Wohnung verlassen. Sein Landsmann sei ihm aber gefolgt, im Treppenhaus sei dem 24-Jährigen ein Messer aus einer Tasche gefallen. "Beide griffen danach, dann setzte der Angeklagte das Messer ein."
Hinweis führte zur Festnahme
Von drei Stichen in den Oberkörper war einer tödlich. Mieter fanden den 24-Jährigen im Treppenhaus und alarmierten Rettungskräfte. Für das Opfer aber kam jede Hilfe zu spät. Ein Hinweis führte nach Angaben der Ermittler auf die Spur des mutmaßlichen Täters. Er wurde in Bernau nördlich von Berlin festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Verteidigerin erklärte, ihr Mandant sei sich im Klaren, dass der 24-Jährige durch ihn starb. Bei dem Treffen sei viel Alkohol konsumiert worden. Deshalb könne sich ihr Mandant kaum erinnern. Als er ein Messer bei dem Bekannten sah, sei er davon ausgegangen, dass der 24-Jährige ihn töten wollte. Sein Verhalten sei gerechtfertigt durch Notwehr.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Als er dem stark angetrunkenen Mann das Messer abgenommen hatte, "hätte sich der Angeklagte entziehen können", so das Gericht. Notwehr liege nicht vor. Es handele sich aber nicht um eine geplante Tat. Der Streit sei auf das Opfer zurückzuführen. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.