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Raketen und Böller: Sozialministerin appelliert: Nur sicheres Feuerwerk kaufen

Stern 

Feuerwerksraketen und Böller dürfen nur kurz vor Silvester verkauft werden. Und es gelten bestimmte Regeln. Die hessische Sozialministerin

Wenige Tage vor dem Verkaufsbeginn für Silvesterraketen und Feuerwerk hat die hessische Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) dazu aufgerufen, nur geprüfte Produkte zu kaufen. Entsprechend geprüfte Böller und Raketen haben demnach eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit einer der Kennnummer der Prüfstelle, wie das Sozialministerium in Wiesbaden mitteilte. Ungeprüftes Feuerwerk dürfe weder verkauft noch gezündet werden, weil dies schwere Verletzungen verursachen könne.

In Hessen wird in diesem Jahr an drei Tagen vor Silvester bestimmtes Feuerwerk wie Raketen oder Knallkörper verkauft: Samstag (28.12.), Montag (30.12.) und Dienstag (31.12.). Wunderkerzen oder unter anderem Knallerbsen können das ganze Jahr über gekauft werden.

Allgemein gilt in Hessen: Nur an Silvester und Neujahr darf überhaupt Feuerwerk gezündet werden, in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das generell verboten. Außerdem sollten Böller oder Fontänen niemals in der Hand angezündet werden.

Regeln zu Umgang mit Feuerwerk

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