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Steuertipp : Benzin für Dienstwagen reduziert Steuerlast nicht, Nutzungsentgelt schon

Beim Dienstwagen mindern Ausgaben wie Parkgebühren, Maut oder Fährkosten den geldwerten Vorteil nicht. Anders verhält es sich bei Nutzungsentgelten, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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