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Sächsische AfD darf als gesichert rechtsextrem eingestuft werden

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die Sachsen-AfD als gesichert rechtsextrem einstufen. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Damit scheiterte die AfD mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden.

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