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Klage zu Spesenklauseln - Vergleich zwischen AK und A1/Drei

Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) gegen diverse Gebühren- und Spesenklauseln der Mobilfunker A1 und Hutchison Drei wurde nun ein Vergleich erzielt. Die betroffenen Klauseln zu Gebühren und Spesen sowie Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen dürfen die beiden Unternehmen künftig nicht mehr verwenden. Damit werde "mehr Klarheit im Gebührendschungel" geschaffen, so die AK. A1 verweist darauf, dass die meisten Klauseln in der Praxis gar nicht mehr angewendet wurden.

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