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Deutscher Geheimdienst muss Corona-Erkenntnisse nicht offenlegen

Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) muss Medienvertretern einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Mit einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss wies das Gericht in Leipzig einen entsprechenden Eilantrag ab.

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