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Verbund hätte Anfang 2023 Preise nicht erhöhen dürfen

Die Preiserhöhung des börsennotierten Stromanbieters Verbund vom 1. März 2023 hatte keine rechtliche Basis. Das urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem vom früheren Chef des Verbraucherschutzverbands (VSV), Peter Kolba, angestrengten Prozess. Der VSV will nun vom Verbund Rückzahlungen erwirken - oder allenfalls eine Sammelklage einbringen. Der Verbund verweist auf bereits geleistete Einmalzahlungen und prüft weitere Schritte.

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