Vollspaltenboden-Aus Mitte 2034 nun fix
Der Nationalrat hat Dienstag Nachmittag zum Abschluss seines Plenartags die Frist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verkürzt. Untersagt werden diese nunmehr ab Mitte 2034. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, soll es allerdings eine Härtefallregelung mit einer individuellen Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Zustimmung kam von allen Fraktionen außer den Grünen.