Letztlich neun statt zehn Jahre Haft für einen Salzburger Sexualstraftäter
42-jähriger Rückfallstäter hatte sich an völlig wehrloser junger Frau vergangen und weitere teils einschlägige Straftaten verübt. Der Oberste Gerichtshof wies jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde des Einheimischen größtenteils zurück.