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Luxemburg: EuGH-Gutachten plädiert für längere Haftung bei Impfschäden

Betroffene von Impfschäden sollten nach Meinung der EuGH-Generalanwältin mehr Zeit für Entschädigungsklagen haben. Dass Geschädigte je nach Rechtsweg nur zehn Jahre Zeit für eine entsprechende Klage hätten, verstoße gegen die Grundrechte der EU, schrieb Generalanwältin Laila Medina in ihren Schlussanträgen. Die Rechtslage ignoriere die Situation von Menschen, deren Krankheit sich erst langsam entwickle. Außerdem sollte die dreijährige Verjährungsfrist später beginnen.

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