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FMA legt Kriterien zur Vergabe von Wohnkrediten vor

Kurz vor dem Auslaufen der KIM-Verordnung hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Vergabekriterien von Wohnkrediten vorgelegt. Demnach dürfe die Beleihungsquote maximal 90 Prozent betragen und die Kreditrate maximal 40 Prozent des Jahresnettoeinkommens ausmachen, heißt es in einem Rundschreiben vom Donnerstag. Zudem wird darin eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren empfohlen. Diese Kriterien sind zwar rechtlich nicht bindend, bei Auffälligkeiten darf die FMA aber prüfen.

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