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EBM-Beirat mit neuer Empfehlung ans Innenministerium

Der Beirat der polizeilichen Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) fordert, dass künftig Vorwürfe unterhalb der Strafrechtsschwelle - wie im Fall von Menschenrechtsverletzungen - durch die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Einrichtung untersucht werden. Verstöße nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) würden derzeit als Dienstpflichtverletzung geahndet, teilte der Beirat mit.

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