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Opfer ist seither ein Pflegefall: Höchstgericht bestätigt Schuldspruch für einen Tennengauer Gewalttäter

30-Jähriger wurde in Salzburg erstinstanzlich verurteilt, weil er im Flachgau einem Kontrahenten (47) einen Faustschlag versetzte, worauf dieser stürzte, mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug und dabei schwere, dauerhafte Hirnschäden erlitt. Das Höchstgericht wies nun die Nichtigkeitsbeschwerde des im Prozess nicht geständigen 30-Jährigen gegen die Verurteilung wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zurück.

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