Kopftuch kein Hindernis – Gericht stärkt Rechte von Bewerberinnen
Mitarbeiterinnen von Sicherheitsfirmen an Flughäfen dürfen Kopftuch tragen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Das Neutralitätsgebot greife in diesem Fall nicht. Eine Muslimin, die sich in ihren Rechten verletzt sah, hatte geklagt.