World News

Jetzt fragt das Auswärtige Amt, ob die Mutter bei Geburt des Kindes „männlich“ war

Wird ein Kind deutscher Staatsbürger im Ausland geboren, können die Eltern ihren Nachwuchs beim Standesamt in der Heimat anmelden. Und zwar mit einem Formular, das es mit Gender-Sensibilität äußerst genau nimmt. Was hat man sich beim Auswärtigen Amt von Minister Wadephul (CDU) dabei gedacht?

Читайте на сайте