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Statistik zu Gewalt: Häusliche Gewalt - Verdächtige kommen selten vor Gericht

Stern 

Oft bleibt verborgen, was sich hinter der Wohnungstür abspielt. Welche Qualen vor allem Frauen und Kinder erleiden. Landet ein Fall bei der Justiz, ist die Beweislage oft schwierig.

Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg bekommen zunehmend Verfahren zu häuslicher Gewalt auf den Tisch. Die meisten Ermittlungen wegen familiärer Gewalt und Partnerschaftsgewalt werden jedoch eingestellt, wie der RBB unter Berufung auf Daten der Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg berichtet. 

Nach den Angaben, die dpa ebenfalls vorliegen, ist die Zahl der Verfahren in der Hauptstadt seit 2021 stetig gestiegen: von etwa 11.000 auf rund 15.000 Fälle 2024. In Brandenburg bewegt sich die Zahl der Verfahren demnach im selben Zeitraum auf einem Niveau zwischen 2.500 und 3.000 jährlich. 

Die Mehrzahl der Fälle wurde in beiden Bundesländern ohne Konsequenzen für die Verdächtigen eingestellt. In Brandenburg lag die Einstellungsquote im Jahr 2024 bei 86 Prozent, in Berlin bei 76 Prozent.

Zur Anklage kommt es selten

Zur Anklage kam es demnach selten: In der Hauptstadt in 3 Prozent der Fälle, in Brandenburg waren es 6 Prozent. Ein Teil der Verfahren endet mit Strafbefehlen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können. Von 2021 bis 2024 wurden in Berlin 5 Prozent und in Brandenburg 3 Prozent der Verfahren auf diese Art beendet - in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe.

Nach Zahlen der Polizei wurden in Berlin im Jahr 2024 mehr Fälle von Gewalt in Partnerschaft und Familie bekannt. Insgesamt wurden laut Statistik 19.213 Opfer registriert, 429 mehr als im Jahr zuvor. 

In Brandenburg erreichten die registrierten Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2024 den Angaben zufolge mit 6.790 den höchsten Stand seit fünf Jahren. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. 

Schwierige Ermittlungen 

Die Ermittlungen sind nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft häufig schwierig - unter anderem, weil Aussage gegen Aussage steht. In vielen Fällen ziehen Opfer auch ihre Aussagen zurück oder machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. 

Nach Einschätzung von Hilfseinrichtungen geschieht das oft aus Angst vor einem langen und zermürbenden Gerichtsverfahren, wie der RBB schreibt. Auch finanzielle Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner oder Sorge um die Sicherheit der gemeinsamen Kinder seien Gründe.

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