Bayerisches Gericht urteilt ‒ Gemeinden scheitern mit Redeverbot gegen Björn Höcke
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt Björn Höcke zwei Wahlkampfauftritte in öffentlichen Hallen. Die Gemeinden hatten ein Redeverbot gefordert, das Gericht sieht dafür keine ausreichenden Gründe.