„Würde die Beobachtung einschränken“ – Verfassungsschützer warnen vor AfD-Verbotsverfahren
Bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD müsste der Verfassungsschutz seine V-Leute abziehen. Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden fürchten, dann „blind und taub“ zu sein. Aktuell käme ein Verbotsverfahren zur Unzeit, heißt in einem Medienbericht.