Entschädigung für BenkoL Beugestrafe gegen Signa-Gründer war unzulässig
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Beugestrafe gegen Signa-Gründer René Benko wegen Aussageverweigerung im COFAG-U-Ausschuss war unzulässig. Der Bund muss nun Aufwendungen ersetzen.