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Entschädigung für BenkoL Beugestrafe gegen Signa-Gründer war unzulässig

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Beugestrafe gegen Signa-Gründer René Benko wegen Aussageverweigerung im COFAG-U-Ausschuss war unzulässig. Der Bund muss nun Aufwendungen ersetzen.

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