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Berlin: 20-Jähriger muss nach Messerattacke am Holocaust-Mahnmal lange in Haft

Stern 

Ein Gericht in Berlin wertet die Messerattacke am Holocaust-Mahnmal im vergangenen Jahr als radikal-islamistisch. Ein 20-jähriger Syrer muss eine lange Haftstrafe absitzen.

Gut ein Jahr nach der Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist der Angreifer zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt wertete die Tat als radikal-islamistisch. Es sprach den 20-jährigen Syrer unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Wie von der Anklage gefordert, wandte das Gericht das allgemeine Strafrecht an. Der Verteidiger des Mannes hatte hingegen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert. 

Der Syrer war laut Urteil am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin gereist, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. Gezielt habe er sich das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient. 

„Er ging davon aus, dort Menschen jüdischen Glaubens anzutreffen“, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Der Angreifer sei im Stelenfeld der Gedenkstätte von hinten an den Touristen aus Spanien herangetreten und habe diesem in Tötungsabsicht einen etwa 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle versetzt. Danach habe er „Allahu Akbar“ (etwa „Gott ist am größten“ auf Arabisch) gerufen und damit seine Gesinnung verdeutlicht.

Spanier überlebte Angriff am Holocaust-Mahnmal in Berlin nur knapp

Das inzwischen 31 Jahre alte Opfer überlebte nur knapp. „Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt an der Kehle überlebte“, sagte die Richterin. Der Spanier habe allerdings gravierende „seelische Narben“ davongetragen. Bis heute ist der 31-Jährige nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung. Er war in dem Verfahren Nebenkläger. 

Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, „einen Menschen gegriffen“ und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. „Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich“, erklärte er weiter. Die Fahrt nach Berlin sei auf Druck eines Chat-Partners erfolgt, mit dem er bei seinem Konsum von IS-Videos in Kontakt gekommen sei. Er bitte um Vergebung.

Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal gestellt. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft.

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt.

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