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Strom und Gas: Was tun bei fragwürdiger Abschlagserhöhung?

Plötzlich mehr Vorauszahlung für Strom oder Gas leisten? Warum Sie bei unerwarteten Abschlagserhöhungen genau hinschauen sollten - und was Sie tun können, wenn die Forderung unrechtmäßig ist. Soll Ihr monatlicher Abschlag erhöht werden? Wer solche Post von seinem Strom- oder Gasanbieter erhält, sollte das Schreiben genau prüfen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund: Längst nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig - insbesondere nicht jene, die lediglich pauschal auf gestiegene Beschaffungskosten oder einen angeblich gestiegenen Verbrauch verweisen. Grundsätzlich müssen sich Abschlags- und Vorauszahlungen am tatsächlichen Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums orientieren, teilen die Verbraucherschützer mit. Darum unterliegt eine einseitige Erhöhung während des laufenden Abrechnungsjahres gewissen Voraussetzungen. Das geht nur etwa dann, wenn Kundinnen und Kunden der Erhöhung ausdrücklich zustimmen oder eine gemeinsame Vereinbarung über die neue Abschlagshöhe getroffen wurde. Führt der Versorger eine Preiserhöhung als Grund an, muss er diese mit einem Preiserhöhungsschreiben ankündigen und genau aufzeigen, welche Preisbestandteile sich verändern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss das nachvollziehbar und durchschaubar sein. Erfüllen die Anpassungswünsche für die Abschlagszahlungen nicht die gesetzlichen Bestimmungen, können Verbraucherinnen und Verbraucher dem Vorhaben mit einem schriftlichen Widerspruch an den jeweiligen Versorger einen Riegel vorschieben. Die Kommunikation per E-Mail oder Einwurfeinschreiben sollte dann als Nachweis gut dokumentiert werden. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen bei Problemen weiter.

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