Zum Abschied macht Baerbock noch Vorwürfe
Die Suche nach einem neuen UN-Generalsekretär läuft – doch wie sie abläuft, stößt auf Widerstand. Baerbock schreibt einen Abschiedsbrief an die UN-Mitglieder. In einem Brief an die UN-Mitgliedstaaten hat Annalena Baerbock den Sicherheitsrat für den Umgang mit der laufenden Suche nach einem neuen UN-Generalsekretär kritisiert. Die scheidende Präsidentin der UN-Generalversammlung wirft dem Gremium vor, Ergebnisse interner Probeabstimmungen nicht zu veröffentlichen, obwohl diese bereits an die Presse gelangt seien. Das Verschweigen der Abstimmungsergebnisse schade den Kandidaten, der Generalversammlung und, wie Baerbock schreibt, "offen gesagt der Glaubwürdigkeit des eigenen Verfahrens des Sicherheitsrats". Ihr Brief richtet sich an alle 193 UN-Mitgliedstaaten kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit als Generalversammlungspräsidentin. Professur in New York : Baerbock äußert sich zu Kritik an neuem Job Trump-Anspielung: Baerbock verabschiedet sich ungewöhnlich Baerbock hatte sich bereits zuvor für ein transparenteres Auswahlverfahren eingesetzt und damit den Widerstand zweier Veto-Mächte auf sich gezogen. Die USA und Russland warfen ihr Kompetenzüberschreitung vor und beharrten auf dem Recht des Sicherheitsrats, den Kandidaten oder die Kandidatin in geheimer Abstimmung zu bestimmen. Generalversammlung soll mehr Mitsprache haben In ihrem Brief schlägt Baerbock zudem vor, der Generalversammlung mehr Mitsprache einzuräumen. Konkret regt sie an, dass der Sicherheitsrat nicht nur einen, sondern mehrere Kandidaten vorschlägt, sodass die letztliche Entscheidung bei den Mitgliedstaaten läge. Hintergrund ist das bevorstehende Ausscheiden von António Guterres als UN-Generalsekretär zum Jahresende. Die UN-Charta sieht vor, dass sein Nachfolger von der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrats ernannt wird. In der Praxis einigen sich die 15 Mitglieder des Sicherheitsrats bislang in geheimen Abstimmungen auf einen Kandidaten. Die fünf ständigen Mitglieder – China , Russland, Frankreich , Großbritannien und die USA – haben dabei ein Vetorecht. Die anschließende Ernennung durch die Generalversammlung gilt als Formsache. Derzeit bewerben sich acht Personen um den Posten. Aus zwei bereits abgehaltenen geheimen Abstimmungen im Sicherheitsrat ist laut Diplomatenkreisen bislang kein eindeutiger Favorit hervorgegangen. Weitere Kandidaturen sind möglich.