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"Nicht mehrheitsfähig": Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer-Entwurf

SPD-Finanzminister Lars Klingbeil hat seinen Gesetzentwurf zur Zuckersteuer vorgelegt. Doch das Kanzleramt hat Bedenken angemeldet – und das Gesetz vorerst blockiert. Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Zur Begründung hieß es aus Regierungskreisen zu t-online: Für die Einführung einer Zuckersteuer sei der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit die vereinbarte Grundlage. Der Vorschlag aus dem Finanzministerium weiche davon ab und sei "in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig". Zuvor hatte die "Bild" darüber berichtet. Das Finanzministerium wollte das Kanzler-Veto auf Anfrage am Donnerstagmittag nicht bestätigen. "Die Bundesregierung hat die Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns noch nicht zu Einzelheiten aus den laufenden Abstimmungen äußern können", teilte ein Sprecher t-online mit. Bedeutet: Vom Tisch ist eine Zuckersteuer damit noch nicht. Uneinigkeit herrscht aber über die Ausgestaltung. Zero-Getränke werden nicht besteuert In den vergangenen Tagen waren erste Details des Klingbeil-Entwurfs bekannt geworden. Demnach soll die Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab dem 1. Juli 2027 gelten und dem Staat pro Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen, wie das "Handelsblatt" berichtete. Das Ministerium rechnet mit Einnahmen von 945 Millionen Euro im ersten und 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr. Bis zum Jahr 2031 soll die Summe auf 1,18 Milliarden Euro steigen. Nach den Plänen des Finanzministeriums soll die Steuer für alle Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter gelten. Anders als zunächst erwogen, soll sie nicht auf Zero-Getränke anfallen, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen. Die Höhe soll vom Zuckergehalt abhängen und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Die Bundesregierung verfolgt mit der Steuer zwei Ziele: zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt und einen Anreiz für Getränkehersteller, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Vor allem in der Unionsfraktion gibt es aber Widerstand. Auch mehrere Bundesländer lehnen die Zuckersteuer ab.

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