Rente, Krankenkasse & Co.: Höhere Beiträge für eine Gruppe ab 2027
Das Kabinett hat eine Erhöhung der Sozialbeiträge für Gutverdiener beschlossen. Für wen es jetzt wie viel teurer wird. Gutverdiener müssen sich 2027 auf deutlich höhere Sozialabgaben einstellen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die jährliche Verordnung des Arbeitsministeriums zur Anhebung der Gehaltsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge abgezogen werden. Auf jeden Euro, der über diese Gehaltsgrenze hinausgeht, werden keine gesetzlichen Sozialbeiträge mehr fällig. Gutverdiener zahlen 102 Euro mehr Laut der Verordnung wurden folgende Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) beschlossen: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Anstieg von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Anstieg von 8.450 auf 8.850 Euro im Monat. Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro. Für die meisten Beitragszahler ändert sich nichts Da auch der Arbeitgeberanteil entsprechend steigt, liegt die zusätzliche Belastung für einen solchen Arbeitsplatz bei gut 200 Euro im Monat. Für Kinderlose ergibt sich eine noch höhere Belastung , da ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung ebenfalls steigen soll. Von der Anhebung betroffen sind aber nur Versicherte, deren Einkommen bereits oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Für die überwiegende Mehrheit ändert sich nach Angaben des Arbeitsministeriums nichts. Für Gutverdiener steigen die Sozialbeiträge aber deutlich. Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, ergibt sich bei unveränderten Beitragssätzen rechnerisch eine Mehrbelastung von knapp 102 Euro im Monat oder gut 1.220 Euro im Jahr. Dabei ist ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent unterstellt. Auch der Arbeitgeber wird im Regelfall um knapp 102 Euro im Monat zusätzlich belastet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zahlen damit rund 203 Euro mehr im Monat. Versicherungspflichtgrenze wird auch erhöht Zusammen mit der Anhebung der BBG wird auch die Versicherungspflichtgrenze für Krankenversicherte angehoben . Das ist die Grenze, ab der man von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln darf. Lag sie 2026 noch bei 77.400 Euro im Jahr bzw. 6.450 Euro im Monat, soll sie zum 1. Januar 2027 auf 84.150 Euro steigen. Ein Wechsel in die PKV wird damit im kommenden Jahr deutlich erschwert. Auch für Privatversicherte hat die Grenzerhöhung Folgen. Denn Beschäftigte, deren Gehalt dauerhaft unter der festgeschriebenen Schwelle liegt, werden automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgenommen können Personen sein, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieses Zeitraums versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren. Pflegereform bringt weitere Erhöhung Auch die Beitragsgrenze der Pflegeversicherung soll auf 6.375 Euro steigen. Das hatte das Kabinett bereits Ende September mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit wird die für die Krankenversicherung vorgesehene zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat auch in der Pflegeversicherung nachvollzogen. Das PNOG muss allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden. Das PNOG erhöht die Beitragsbelastung aller kinderlosen Beschäftigten. Der von ihnen allein ihnen zu tragende Zuschlag zur Pflegeversicherung steigt zum Jahreswechsel von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Bei einem Einkommen oberhalb aller Beitragsgrenzen würde ihre gesamte Mehrbelastung gegenüber 2026 dadurch auf rund 124 Euro im Monat steigen. Die Beitragsgrenzen werden jährlich nach gesetzlichen Vorgaben an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 ist der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2025 um 4,38 Prozent maßgeblich. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden dieses Mal aber zusätzlich über die Lohnentwicklung hinaus angehoben, um Finanzierungslücken zu schließen. Das Gleiche gilt für die Pflegeversicherung.