Linke mit Eilantrag gegen Ministerin Katherina Reiche erfolgreich
Ein Instagram-Video bringt Ministerin Reiche in Bedrängnis. Nun verliert sie vor Gericht. Im Streit über ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf dem Instagram-Account des Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Es gab damit einem Eilantrag der Linken statt. Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin . Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe, dass sie Antisemitismus offen lebe und den Juden in dieser Stadt Angst mache. Rot-Grün-Rot in Berlin : Nun scheint das alles nichts mehr wert zu sein Konflikt in Berlin : Wegen dieser Frau wackelt die Regierungsbildung Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe. Linke: Reiche hat Neutralitätsgebot missachtet Erginge die einstweilige Anordnung nicht, hätte die Organklage später aber Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein "schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb", begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin. Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die strittigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung der Richter erging mit 6:2 Stimmen. In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig "einseitig und parteipolitisch" geäußert und sei "Teil einer systematischen Kampagne" der CDU gegen die Linke. Reiches Anwälte verteidigen ihre Aussagen Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf den und die Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute "Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen". In Bezug auf den Antisemitismusvorwurf verweist die Kanzlei auf eine "seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen". Auch hier sei ein Wirtschaftsbezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben: "Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion." Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, sagte t-online: "Die Schmutzkampagne aus den Reihen der CDU gegen Die Linke fällt Stück für Stück in sich zusammen. Offensichtlich haben CDU-Minister ihre Ämter genutzt, um mit schwerwiegenden Unterstellungen gegen Die Linke Stimmung zu machen." Ehling kritisiert weiter: "Das Demokratieverständnis mancher Unionspolitiker lässt wirklich tief blicken." Umso erfreulicher sei es, dass das Verfassungsgericht der Wirtschaftsministerin einen Riegel vorgeschoben habe. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei in sozialen Medien Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht. Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in der Phase einer möglichen Koalitionsbildung. "Bezüglich der laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden drohen", heißt es in dem Antrag.