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Krankschreibung: Nach diesen Infos darf der Chef fragen – und danach nicht

Krankgeschrieben und trotzdem unterwegs: Ist das erlaubt – oder riskieren Sie damit Job und Gehalt? Ein Experte für Arbeitsrecht erklärt, was Chefs wirklich wissen dürfen. Mit dem Herbst beginnt auch wieder die Erkältungs- und Grippesaison – und mit ihr steigen die Krankmeldungen in den Unternehmen. Doch obwohl Husten und Schnupfen häufig zu Krankmeldungen führen, sind sie nicht der Hauptgrund für die Masse an Ausfalltagen. Eine aktuelle Auswertung der Krankenkasse DAK zeigt: Psychische Erkrankungen sind inzwischen der größte Treiber für Fehlzeiten im Job. Rund 34 Tage waren Betroffene 2025 im Schnitt pro Fall krankgeschrieben, während eine durchschnittliche Krankschreibung allgemein nur knapp 10 Tage dauert. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen: Müssen Sie Ihrem Chef die Diagnose nennen? Dürfen Sie krankgeschrieben spazieren gehen? Darf das Unternehmen Ihnen während der Krankschreibung kündigen? Rechtsanwalt und Cleverklagen-Chef Lucas Rößler erklärt, welche Rechte Beschäftigte haben, wie der Wiedereinstieg nach längerer Krankheit klappt – und was gilt, wenn eine Kündigung droht. Die Diagnose bleibt Ihre Privatsache "Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber nicht sagen, woran sie erkrankt sind, auch nicht auf Nachfrage", sagt Lucas Rößler. Auf der Krankschreibung, die Ihr Arbeitgeber erhält, steht keine Diagnose. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich sofort krankmelden. Dauert Ihre Krankheit länger als drei Kalendertage, muss laut Rößler spätestens am nächsten Arbeitstag eine ärztliche Krankschreibung vorliegen – manche Arbeitgeber verlangen sie schon ab dem ersten Tag. Sind Sie gesetzlich versichert, ruft Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung inzwischen selbst digital bei der Krankenkasse ab. Krankgeschrieben heißt nicht Bettruhe – aber Vorsicht bei Social Media Viele glauben, sie dürften während der Krankschreibung nicht vor die Tür. Das stimmt nicht: "Erlaubt ist alles, was die Genesung nicht gefährdet", so der Experte. Bei Depressionen empfehlen Ärzte laut Rößler oft sogar Spaziergänge, Sport oder soziale Kontakte. Darf der Chef anrufen? Was Arbeitgeber bei Krankschreibungen wirklich dürfen Chef liest mit: So weit darf Mitarbeiterüberwachung gehen Rechtlich heikel wird es, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Verhalten für genesungswidrig hält, etwa nach einem Konzertbesuch oder wenn während einer Krankschreibung wegen Erschöpfung Partyfotos auf Social Media auftauchen. Dann droht eine Abmahnung , im schlimmsten Fall die Kündigung. "Unter Umständen fällt auch die Lohnfortzahlung weg", warnt der Jurist. Solche Fälle landen häufig vor Gericht, wo am Ende sogar Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt aussagen muss. Unser Tipp: Empfiehlt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sport oder soziale Kontakte, lassen Sie sich das lieber schriftlich bestätigen. Auch bei langem Ausfall fließt weiter Geld Längere Fehlzeiten belasten nicht nur Ihre Gesundheit und Psyche, sondern oft auch Ihr Bankkonto. Die ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das volle Gehalt weiter – vorausgesetzt, Sie arbeiten schon mindestens vier Wochen im Betrieb. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit Krankengeld ein: 70 Prozent vom Brutto , höchstens aber 90 Prozent vom Netto . Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben Ihnen meist etwa drei Viertel bis vier Fünftel Ihres gewohnten Nettogehalts. Es gilt außerdem eine Obergrenze: 2026 liegt sie bei maximal 135,63 Euro brutto pro Kalendertag , also rund 4.070 Euro im Monat. Rößler weist darauf hin, dass besonders Gutverdiener deshalb mit deutlich weniger Geld rechnen müssen als gewohnt. Wegen derselben Krankheit erhalten Sie insgesamt bis zu 78 Wochen lang Geld innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber werden dabei mitgerechnet. Achtung bei Rückfällen: Fallen Sie wegen desselben Grundleidens erneut aus, bekommen Sie nicht automatisch wieder sechs Wochen volles Gehalt. Das gilt in der Regel erst wieder, wenn zwischen den Krankschreibungen etwa sechs Monate liegen, in denen Sie deswegen nicht krankgeschrieben waren. Der Wiedereinstieg gelingt Schritt für Schritt Nach langer Krankheit direkt wieder acht Stunden am Tag ins Büro oder die Werkhalle? Für Körper und Psyche wäre dieser Kaltstart oft eine Überforderung. "Wer innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen krank war, dem muss der Arbeitgeber ein Gespräch zur Rückkehr anbieten – das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement", erklärt Lucas Rößler. Ob Sie daran teilnehmen, entscheiden Sie selbst. Dabei besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt, was für eine gute Rückkehr nötig ist. Das ist sehr individuell: Laut Rößler kommen etwa weniger Arbeitsstunden, andere Aufgaben oder Homeoffice in Betracht. Besonders bekannt ist das sogenannte Hamburger Modell: Dabei steigern Sie Ihre Arbeitszeit nach und nach, etwa erst drei, dann sechs Stunden täglich. Ihr Krankengeld läuft in dieser Zeit weiter. Krankgeschrieben heißt nicht unkündbar "Viele denken, eine Krankschreibung schützt vor der Kündigung", sagt Rößler. "Doch das ist ein Irrtum." Arbeiten Sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, genießen Sie Kündigungsschutz. Will Ihr Arbeitgeber Ihnen dann wegen Krankheit kündigen , muss er belegen, dass keine Besserung in Sicht ist und der Betrieb stark unter dem Ausfall leidet. Pfandbon, Alkohol, Zuhälterei: Wann Fehlverhalten wirklich den Job kostet Arbeitsrecht: Voraussetzungen für die krankheitsbedingte Kündigung Rößler weist zudem darauf hin, dass der Arbeitgeber zuvor nach anderen Lösungen suchen muss, etwa einer anderen Position im Unternehmen, die Sie trotz Ihrer Erkrankung ausfüllen können."Hat der Arbeitgeber kein Gespräch zur Rückkehr angeboten, hält die Kündigung vor Gericht häufig nicht stand", so der Experte. Das Wichtigste: Wollen Sie sich wehren, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Der Gesetzgeber will damit schnelle Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen. Verstreicht die Frist ohne Klage, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich ungerechtfertigt war.

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