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Pension für Beamten: Darum ist sie oft höher als die gesetzliche Rente

Beamte, Richter oder Berufssoldaten erhalten im Ruhestand in der Regel mehr Geld als gesetzliche Rentner. Wir erklären, woran das liegt. Wer in Deutschland als Beamter, Richter, Pfarrer oder Berufssoldat gearbeitet hat, bekommt im Alter in der Regel eine Pension. Die Bezüge sind dabei deutlich höher als bei der gesetzlichen Rente . Wir zeigen, wie hoch die Pensionen genau ausfallen, welche Unterschiede es sonst noch zur gesetzlichen Rente gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Pension zu erhalten. Wer ist zu einer Beamtenpension berechtigt? Eine Pension, auch Ruhegehalt genannt, bekommen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben. Wer vor 1947 geboren ist, durfte noch mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise. Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt dann die Grenze von 67 Jahren. Auf Antrag können Beamte frühestens nach dem vollendeten 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen, müssen dann aber Abschläge hinnehmen – so wie Arbeitnehmer bei der Rente auch. Neben dem ausreichenden Alter müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Ihre Dienstzeit muss mindestens fünf Jahre betragen. Sie sind aufgrund eines Vorfalls während Ihres Dienstes dienstunfähig, etwa wegen eines Unfalls, für den Sie selbst keine grobe Schuld tragen. Wurden Sie entlassen, erhalten Sie keine Pension, sondern werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – der Dienstherr zahlt dann sowohl die Arbeitgeberhälfte als auch die Arbeitnehmerhälfte in die Rentenkasse nach. Eine Ausnahme machen Bund und einige Länder allerdings, wenn man Sie auf eigenen Antrag entlassen hat; dann gibt es Altersgeld. Dabei müssen Altersgeldberechtigte beim Bund mit einem Abschlag von pauschal 15 Prozent rechnen. Was unterscheidet die Beamtenpension von der Rente? Der auffälligste Unterschied zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente ist die Höhe der Bezüge. So lag die durchschnittlich ausgezahlte Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren 2023 bei 1.806 Euro, nach mindestens 35 Versicherungsjahren bei 1.623 Euro. Pensionäre erhielten am 1. Januar 2023 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto im Monat. Allerdings hinkt der Vergleich dieser Durchschnittswerte. Denn zum einen sind bei der Rente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen, während Beamte diese noch selbst aus ihrem Ruhegehalt zahlen müssen, zum anderen fällt die Pension im Schnitt auch deshalb deutlich höher aus, weil sie gleich zwei der drei Säulen der Alterssicherung abdecken muss. Während die gesetzliche Rente nur die Regelsicherung umfasst (erste Säule), deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzsicherung ab (zweite Säule). Denn eine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung, wie es sie bei Arbeitnehmern gibt, existiert für Beamte nicht. Allerdings hat auch längst nicht jeder klassische Angestellte die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Und wenn doch, lohnt sich das nicht immer. Für die dritte Säule, die private Vorsorge, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte selbst verantwortlich. Durchschnittsrente automatisch gedeckelt Die gesetzliche Rente fällt auch deshalb im Schnitt geringer aus, weil in die Statistik viele "kleine Renten" einfließen, die zum Beispiel entstehen, weil Versicherte als Minijobber tätig waren oder wegen des Wechsels in ein anderes Versorgungssystem nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die allermeisten Pensionen entstehen hingegen, weil die Beschäftigten ihr gesamtes Erwerbsleben Beamte waren – oder zumindest den überwiegenden Teil davon. Zudem ergibt sich die Höhe der Pensionen – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen des letzten Amtes vor dem Ruhestand (Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und ruhegehaltfähige Zulagen), in denen die Gehälter in der Regel am höchsten sind. Beiträge müssen Beamte dafür vorher nicht zahlen. Stattdessen ist die Höhe des Ruhegehalts abhängig von den Dienstjahren. Bei der gesetzlichen Rente gilt hingegen das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass Ihre Bezüge höher ausfallen, je mehr und länger Sie Beiträge entrichtet haben – oder eben andersherum. Klassische Angestellte zahlen außerdem nur bis zu einer bestimmten Höhe ihres Einkommens überhaupt Beiträge in die Rentenversicherung. Welche Beitragsbemessungsgrenze aktuell gilt, können Sie hier nachlesen. Diese deckelt also automatisch die Durchschnittsrenten. Tendenziell höhere Altersbezüge von Angehörigen freier Berufe wie Ärzten oder Rechtsanwälten werden zudem in der Regel ausgeklammert, weil sie ihre Rente über eigene Versorgungswerke beziehen. Pensionäre haben zusätzliche Ausgaben Beamte müssen zudem eine private Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer Pension bezahlen, weil Krankheits- und Pflegekosten nur zu einem Teil vom Dienstherrn übernommen werden. Von den Bezügen geht also noch ein größerer Teil ab, der mit dem Alter in der Regel immer weiter steigt. Alternativ können sie sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie während der zweiten Hälfte ihres Berufslebens weniger als 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Dabei richtet sich der Beitrag – wie für freiwillig versicherte Erwerbstätige – nach ihrem monatlichen Gesamteinkommen. Privat versichert: Was hilft gegen steigende PKV-Beiträge im Alter? Im Alter oft teurer: Sind private Krankenversicherungen die bessere Wahl? Ein weiterer Unterschied zwischen Pension und Rente war lange Zeit die Steuerpflicht. So mussten Pensionäre ihre Bezüge schon immer voll versteuern (mehr dazu unten), während das für gesetzliche Renten erst seit 2005 schrittweise gilt. Wie hoch ist die Beamtenpension? Beamte erhalten als Pension maximal 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des letzten Amtes. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um 1,79375 Prozentpunkte. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie 40 Jahre Dienstzeit erreichen. Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz zum Stichtag 1. Januar 2025 bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des unmittelbaren Bundesbereiches für den Bestand 66,7 Prozent. Für die Versorgungszugänge lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz 2024 bei 66,9 Prozent. Je nach Beschäftigungsbereich und Qualifikation weichen die Höhen der Ruhegehälter stark voneinander ab. Durchschnittliche Bruttomonatsruhegehälter für Versorgungsempfänger im Januar 2025: Bereich Männer Frauen Bund 3.173 Euro 2.474 Euro Länder 3.878 Euro 3.192 Euro Gemeinden 3.753 Euro 2.948 Euro Bahn 2.896 Euro 2.557 Euro Post 2.767 Euro 2.346 Wie wird die Beamtenpension finanziert? Im Gegensatz zur beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente werden Beamtenpensionen in der Regel aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt – also aus Steuermitteln. Seit 1999 baut der Bund eine Versorgungsrücklage auf, indem er 0,2 Prozentpunkte von jeder Erhöhung der Bezüge einbehält. Außerdem beteiligen sich das Bundeseisenbahnvermögen und die Postbeamtenversorgungskasse an den Rücklagen. Die Rücklage soll ab 2032 zur Finanzierung eingesetzt werden und den Bundeshaushalt entlasten. Zusätzlich gibt es für Bundesbeamte, die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellt wurden, den "Versorgungsfonds des Bundes". Seit 2008 finanziert bereits der "Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" einen Teil der Ausgaben dieser Behörde. Laut dem Bundesinnenministerium hatte der Bund 2023 Versorgungsausgaben von rund 6,8 Milliarden Euro für Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand – inklusive der Hinterbliebenenversorgung. Wie wird die Beamtenpension versteuert? Pensionen müssen Sie grundsätzlich in voller Höhe als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern. Treten Sie in den Ruhestand ein, ändert sich steuerlich also nicht viel für Sie: Ihr ehemaliger Dienstherr behält weiter jeden Monat Lohnsteuer ein und in der Steuererklärung tragen Sie statt des Gehalts nun das Ruhegehalt in der Anlage N ein. Steuererklärung für Rentner: Was Sie absetzen können R-AUS, R-AV: Diese neuen Anlagen sollten Rentner kennen Ein Vorteil der Pension ist allerdings, dass das Ruhegehalt – anders als das normale Gehalt – zu den Versorgungsbezügen zählt. Das heißt, die Steuerlast sinkt ein wenig, weil Sie den Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zu diesem Freibetrag geltend machen können. Der Steuerfreibetrag für Pensionen wird seit 2005 allerdings stetig verringert, sodass Sie ab 2058 gar keine Freibeträge mehr geltend machen können. Wie sind Pensionäre krankenversichert? Beamte sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten sogenannte Beihilfen. Damit werden notwendige und angemessene Krankheitskosten anteilig erstattet. Um die restlichen Kosten decken zu können, müssen Beamte selbst vorsorgen – indem sie eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Da die Beiträge dafür nicht vom Einkommen abhängen, sondern davon, wie hoch das Risiko einer Erkrankung ist, steigen die Kosten dafür mit dem Alter oft deutlich. Das mindert die Nettoversorgungsbezüge. Alternativ können sich Pensionäre freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag richtet sich dann nach dem monatlichen Gesamteinkommen.

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