Ex-Gerichtspräsidenten stärken Polens Regierung den Rücken
Zwei verfeindete politische Lager streiten über die Besetzung von Posten an Polens Verfassungsgericht. Jetzt melden sich vier ehemalige Präsidenten des Gerichtshofs zu Wort. Ihr Urteil ist eindeutig. Im Streit um Polens Verfassungsgericht haben vier ehemalige Präsidenten des Gerichtshofs der proeuropäischen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk den Rücken gestärkt. Das Vorgehen von Präsident Karol Nawrocki sei dagegen eine "beispiellose Verletzung der Autonomie des Gerichts" und trage nicht zur Lösung des Konflikts bei, schreiben die vier Juristen in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung. "Die vom Parlament rechtmäßig in das Verfassungsgericht berufenen Richter haben die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Funktionen und den Status dieser für den Rechtsstaat sowie für den Schutz der bürgerlichen Rechte und Freiheiten entscheidenden staatlichen Institution wiederherzustellen", heißt es in dem Schreiben. Verfasser sind die ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll. Präsident will nominierte Richter nicht vereidigen Der seit langem schwelende Machtkampf zwischen den beiden großen politischen Lagern um die Besetzung des Verfassungsgerichts war am Freitag eskaliert. Auslöser war eine Bekanntmachung auf der Webseite des Verfassungsgerichts. Dort hieß es, der bisherige Präsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien einstweilen von ihren Funktionen entbunden worden. Stattdessen werde die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschäftsführend leiten. Die rechtskonservative PiS, die das Land von 2015 bis 2023 regierte, hat das Gericht mit ihr politisch nahestehenden Richtern besetzt. Seit dem Regierungswechsel im Herbst 2023 versucht Tusks Mitte-Links-Koalition, frei werdende Posten für Verfassungsrichter neu zu besetzen. Die Juristin Korwin-Piotrowska gehört zu den fünf neuen Verfassungsrichtern, die zwar vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber trotzdem nicht aufnehmen können. Der rechtskonservative Präsident Nawrocki weigerte sich, sie zu vereidigen. Und Verfassungsgerichtspräsident Bogdan Swieczkowski verweigert ihnen den Zugang zum Gebäude. Verfassungsrechtler: Bürger können ihre Rechte nicht verteidigen "Das Verfassungsgericht befindet sich seit über 10 Jahren in einer tiefen Krise", heißt es in der Erklärung der vier ehemaligen Gerichtspräsidenten. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die die Wiederherstellung der Funktion des Verfassungsgerichts als unabhängige und unparteiische Institution vorgeschrieben hätten, würden nicht umgesetzt. "Solange dies nicht geschieht, sind die Bürger einer wirksamen Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten beraubt und können keine individuelle Verfassungsbeschwerde einlegen." Die von den Verfassungsrichtern um Korwin-Piotrowska eingeleiteten Schritte hätten zum Ziel, das verfassungskonforme Funktionieren des Gerichts wiederherzustellen. Es sei wichtig, dass den Verfassungsrichtern ermöglicht werde, die von Korwin-Piotrowska für den 3. November angekündigte Generalversammlung einzuberufen. Dort könnten sie über den vom Generalstaatsanwalt beantragten Entzug der richterlichen Immunität des Gerichtspräsidenten Swieczkowski und seines Stellvertreters entscheiden.