Startschuss für Ausbildungspflicht: Lernen bis zum 18. Geburtstag
WIEN. Für Jugendliche, die mit Ende des Schuljahrs 2016/17 ihre Schulpflicht erfüllt haben, gilt erstmals die sogenannte Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Sie müssen also eine weiterführende Schule besuchen oder eine andere Ausbildung machen.