Nach Geldverkaufs-Aktion - Satirepartei "Die Partei" muss kein Geld an Bundestagsverwaltung zurückzahlen
Der Satirepartei Die Partei droht vorerst keine Zahlungsunfähigkeit: Die Partei muss der Bundestagsverwaltung weder Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch die geforderte Strafzahlung leisten, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschied.