Satirepartei Die Partei muss kein Geld an Bundestagsverwaltung zurückzahlen
Der Satirepartei Die Partei droht vorerst keine Zahlungsunfähigkeit: Die Partei muss der Bundestagsverwaltung weder Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch die geforderte Strafzahlung leisten, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschied. Das Gericht gab damit einer Klage der Partei statt. (VG 2 K 413.16)