Gerichtsentscheidung: "Die Partei" muss kein Geld an den Bundestag zurückzahlen
"Die Partei" muss nicht um ihre Zahlungsfähigkeit bangen: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass der Satire-Partei für ihre Aktion "Geld kaufen" keine Rück- und Strafzahlungen drohen.