EU-Geldwäscherichtlinie bezieht Bitcoin & Co. ein
Tauschbörsen für virtuelle Währungen sowie elektronische Geldbörsen, sogenannte Wallet Provider, werden künftig den Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie unterworfen. Dies wird durch eine entsprechende Gesetzesnovellierung durch die EU möglich. Die österreichische Finanzmarktaufsicht begrüßte den Schritt am Donnerstag.