Urteil zur „Tagesschau“-App: In unzulässiger Weise presseähnlich
Das Urteil gegen die Tagesschau-App ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof lässt den Antrag des NDR auf Revision nicht zu. Doch der Sender prüft eine Verfassungsbeschwerde.
Das Urteil gegen die Tagesschau-App ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof lässt den Antrag des NDR auf Revision nicht zu. Doch der Sender prüft eine Verfassungsbeschwerde.