Urteil: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit (Spiegel)
Wer auf Abruf kurzfristig zum Arbeiten bereitsteht, kann das als Arbeitszeit geltend machen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auch deutsche Arbeitnehmer könnten von dem Urteil profitieren. Mittwoch, 21.02.2018 18:27 Uhr Drucken