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BGH-Urteil: Drei Jahre Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach Wohnungsverkauf (Spiegel)

Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Alptraum. Der BGH stellte nun klar: Eine dreijährige Kündigungssperre nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung muss eingehalten werden. Mittwoch, 21.03.2018 19:04 Uhr Drucken

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