BGH-Urteil: Drei Jahre Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach Wohnungsverkauf (Spiegel)
Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Alptraum. Der BGH stellte nun klar: Eine dreijährige Kündigungssperre nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung muss eingehalten werden. Mittwoch, 21.03.2018 19:04 Uhr Drucken