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Nach Wohnungsverkauf: Drei Jahre Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung

Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Albtraum. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Nach Verkauf einer vermieteten Wohnung ist eine dreijährige Kündigungssperre einzuhalten.

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