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So befreien Sie sich ganz legal von der Rundfunkgebühr (Merkur)

Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 entschieden. Ab sofort können Betroffene eine Befreiung beantragen. Dafür steht auf der Seite des Beitragsservice von

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