Hengst gilt juristisch als gebraucht
Ein auf einer Pferdeauktion gekaufter zweieinhalbjähriger Hengst gilt juristisch als gebraucht. Die Klägerin hatte den Hengst 2014 erworben und wollte ihn 2016 wegen angeblicher Mängel zurückgegeben und den Kaufpreis zurückerhalten. Das OLG wies die Klage in zweiter Instanz ab.