Rauchverbot an Schulen: Keine Ausnahmen mehr möglich (Die Presse)
Seit 1. Juli gilt an den Schulen eine Neuregelung des Rauchverbots: Damit wird dieses praktisch auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. So darf etwa auf Freiflächen