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Antrag auf Sozialleistungen: Bestattungsvorsorge geschützt

Wer Sozialleistungen beziehen möchte, muss zunächst vorhandenes Vermögen aufbrauchen. Wenn dies jedoch für die eigene Bestattung gedacht ist, gilt es als geschützt. Für ein Gericht blieb die Frage zu klären: Welche Geldsumme ist hier angemessen?

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